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03.01.2018

Postbeamtenkrankenkasse und die gesetzliche Krankenkasse DAK Gesundheit erstatten die Kosten für das Mundschleimhauttransplantat MukoCell®

Die Postbeamtenkrankenkasse als auch die DAK erstatten die Kosten für das Mundschleimhauttransplantat MukoCell® zur Behandlung einer Harnröhrenstriktur. MukoCell® ist das erste zugelassene, im Labor aus patienteneigenem Gewebe gezüchtete Transplantat zur Rekonstruktion der Harnröhre.

Patienten, die an einer Verengung der Harnröhre leiden, benötigen Gewebe, um die Verengung operativ zu beseitigen und die Harnröhre zu rekonstruieren. Dafür wurden bislang üblicherweise 5-20 cm Schleimhaut aus dem Mundraum des Patienten herausgeschnitten. Dieser zusätzliche invasive Eingriff war für die betroffenen Patienten häufig mit schwerwiegenden unmittelbaren und langwierigen Komplikationen verbunden, mit Blutungen, Schmerzen, Schwierigkeiten beim Essen, Trinken und Sprechen und Entstellungen im Mundbereich; auch Verletzungen der Speicheldrüsenausgänge mit Beeinträchtigung der Speichelbildung waren möglich. Auf Dauer sind narbige Veränderungen im Bereich der chirurgisch entnommenen Mundschleimhaut entstanden, welche wiederum zu Parodontose, Zahnverlust und einem erhöhten Mundkrebsrisiko führten. Diese zahlreichen Komplikationen wurden in der medizinisch-wissenschaftlichen Literatur bereits seit 2004 beschrieben.

Mit ihren wegweisenden Entscheidungen lassen die Postbeamtenkrankenkasse und die DAK ihren Versicherten den medizinischen Fortschritt zu Gute kommen und eröffnen ihnen die Möglichkeit, mit einem geprüften und genehmigten Arzneimittel behandelt zu werden. Sie bestätigen die von den behandelnden Ärzten zuvor indizierte medizinische Notwendigkeit der Behandlung mit MukoCell® und ersparen den Patienten die zusätzliche Operation im Mundraum. Sie zeigen damit auch, dass ihnen die Sicherheit und Lebensqualität ihrer Versicherten bei medizinischen Behandlungen am Herzen liegen.

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