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10.08.2017

Beihilfestelle LBV Nordrhein-Westfalen übernimmt Kosten der MukoCell®-Therapie

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV), welches für die Beihilfe zur Krankenversicherung von Ruhestandbeamten des Landes NRW zuständig ist, übernimmt im Rahmen der Einzelfallkostenübernahme die vollständigen Kosten der MukoCell®-Therapie. Durch die Kostenübernahme für die MukoCell®-Therapie bleibt dem Patienten eine zweite Operation im Mundraum, zur Entnahme von größeren Mundschleimhautsegmenten, und den damit verbundenen Komplikationen im Mundraum erspart. Damit wird auch § 8 c TPG (Transplantationsgesetz) Rechnung getragen, wonach die Entnahme von Mundschleimhaut zur Rekonstruktion der Harnröhre nur dann zulässig ist, wenn diese Behandlung auch erforderlich ist. Die Erforderlichkeit fehlt jedoch, wenn ein genehmigtes und überprüftes Arzneimittel für neuartige Therapien zur Vermeidung der zusätzlichen Verletzungen im Mundraum vorhanden ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, zu vermeiden, dass der Patient aus wirtschaftlichen Gründen zum Gewebespender wird.

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