Unter der Strikturresektion und Anastomosierung der Enden wird die perineale Freilegung und vollständige Resektion der Verengung mit anschließender Anastomose der Urethra-Enden verstanden.
Dieses Verfahren ist durch die Strikturlänge sowie deren Lokalisation limitiert.1 Eine Anwendung dieses Verfahrens wird nur bei kurzstreckigen Verengungen von 1-2 cm empfohlen.2
Die Anastomose ist jedoch nur bei spannungsfreier Zusammenführung möglich, da andernfalls die Gefahr von Nahtdehiszenzen, Rezidiven und penilen Verkürzungen sowie Verkrümmungen besteht.3